ELTERNBERATUNG
Elternschaft stellt Menschen vor eine besondere Herausforderung. Gesellschaftliche Anforderungen an die Rolle als Frau oder Mann verändern sich laufend. Eine Balance zwischen Familie, Beruf, Paarbeziehung und eigenen Bedürfnissen zu finden, ist oftmals schwierig.
Elternberatung nach §95 Abs. 1 AußStrG
Wenn die eheliche Partnerschaft einvernehmlich aufgelöst werden soll, müssen Eltern minderjähriger Kinder verpflichtend Elternberatung in Anspruch nehmen um über die spezifischen aus Scheidung resultierenden Bedürnisse der Kinder aufgeklärt zu werden.
Ich bin zur Durchführung der gesetzlich verpflichtenden "Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung" entsprechend den Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG anerkannt.
Elternberatung für Eltern unter besonderen Umständen
Es gibt Umstände, die Elternschaft in einen besonderen Rahmen stellen. Das geschieht beispielsweise, wenn ein Kind chronisch oder krebskank ist, bei psychischen Belastungen des Kindes oder Behinderungen. Der Alltag unterscheidet sich oftmals deutlich von dem der meisten anderen Menschen und der Umgang damit kann auch Mühe bereiten. Manchmal ist es sinnvoll sich professionelle Unterstützung in Form von Elternberatung zu holen um für sich selbst und die eigene Familie eine Form von Normalität zu finden oder aufrechterhalten zu können.